STATUTEN
1 Name Unter dem Namen
zürifüfzg! besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches. 2 Zweck zürifüfzg!
will mitdenken, mitreden und mitphantasieren bei der städtebaulichen
und kulturellen Entwicklung von Zürich Nord. 3 Mittel zürifüfzg!
verfolgt seine Ziele durch: 4 Mitglieder Es bestehen keinerlei
Einschränkungen und Unterschiede bezüglich der Mitgliedschaft
bei zürifüfzg!. 5 Organe Die Organe von
zürifüfzg! sind: 6 Vorstand Der Vorstand wird
von der jährlich stattfindenden Generalversammlung gewählt.
Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst. 7 Finanzen Die Einnahmen des
Vereins bestehen aus: 8 Statutenänderungen Jede Statutenänderung,
insbesondere Beschlüsse über eine Veränderung oder Erweiterung
des Vereinswecks, Vereinigung mit einer anderen Organisation oder Auflösung
von zürifüfzg!, bedürfen der Zweidrittelmehrheit an der
Generalversammlung. 9 Austritt Der Austritt aus
zürifüfzg! ist unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist
auf Ende Kalenderjahr möglich. 10 Ausschluss Der Vorstand kann
Mitglieder mit Zweidrittelmehr ausschliessen, wenn folgende Gründe
vorliegen: 11 Vereinsauflösung Im Interesse einer
Selbstbesinnung ist das Thema "Vereinsauflösung" an jeder Generalversammlung
zu traktandieren. 12 Inkrafttreten Diese Statuten
treten in Kraft, sobald sie von der Gründungsversammlung von zürifüfzg!
genehmigt worden sind. Esther Weibel (Kopräsidentin)
Der Verein zürifüfzg! ist konfessionell und politisch neutral.
Austausch von Informationen und Ideen.
Initiieren und Organisieren von Veranstaltungen und Gesprächen.
Stellungnahmen zuhanden der Öffentlichkeit, der Behörden und
der Verwaltung.
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.
Die Generalversammlung.
Der Vorstand.
Soweit die Statuten nichts anderes besagen, entscheidet der Vorstand mit
einfacher Mehrheit; der Präsidentin, bzw. dem Präsidenten steht
der Stichentscheid zu.
Der Vorstand besteht aus:
Präsidium
Sekretariat
Kasse
Beisitz (eine oder mehrere Personen)
Die Vorstandssitzungen sind für alle Mitglieder von zürifüfzg!
zugänglich. Ort und Termin ist bei den Vorstandsmitgliedern zu erfragen.
Den jährlichen Mitgliederbeiträgen.
Freiwilligen Spenden.
Nichtbezahlung der Mitgliederbeiträge.
Zuwiderhandlung gegen den Vereinszweck.
Stefan Hofstetter (Aktuar)
Zürich, 16.Mai 1993
Statuten
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